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Elternverein

Mitglied des Landesverbandes Wien der Elternvereine an den öffentlichen Pflichtschulen

 

An der Volksschule „Erlaaer Schleife“ gibt es seit 1983 einen sehr engagierten Elternverein, der um die Bedürfnisse der Kinder an dieser Schule sehr bemüht ist. Die in diesem Sinne durchgeführten Leistungen der Eltern im Elternverein erfolgen freiwillig und ehrenamtlich.

Der Elternverein ist eine Interessensvertretung der Eltern an dieser Schule und arbeitet mit der Direktorin bzw. dem Lehrkörper eng zusammen. Alle Eltern der Kinder an dieser Schule haben das Recht, in diesem Elternverein Mitglied zu werden und aktiv mitzuarbeiten. Der dafür eingehobene Mitgliedsbeitrag von € 20,00 und die Einnahmen durch das Buffet kommen wiederum den Kindern an dieser Schule zu Gute.

Es werden damit Dinge angeschafft, für die der Schulerhalter nicht aufkommt, die aber das Schulleben erheblich erleichtern und verbessern.

 

Neue Infos des Elternvereins folgen in Kürze!

 

Charta über die Rechte und Pflichten von Eltern in Österreich

 

 

Bereits 1997 hat die Vollversammlung des Österreichischen Dachverbandes der Elternvereine an den öffentlichen Pflichtschulen, basierend auf den vom Europäischen Elternverband (EPA) in einer Charta festgelegten Rechten und Pflichten der Eltern, eine Österreichische Charta verabschiedet.

 

  1. Eltern haben das Recht, eine Schule einzufordern, die ihre Kinder ohne Diskriminierung aufgrund Hautfarbe, ethnischem Hintergrund, Nationalität, Glauben, Geschlecht oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage besuchen können. Eltern haben die Pflicht, Ihren Kindern Verantwortungsbewusstsein füreinander und für eine humane Welt zu vermitteln und sie zu Respekt und Toleranz gegenüber anderen Menschen und deren Überzeugung zu erziehen.
  2. Sowohl die Eltern als auch die Schule haben das Recht auf gegenseitige Unterstützung und gegenseitigen Respekt für die Verantwortung für die Erziehung unserer Kinder. Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder auf verantwortungsvolle Weise zu erziehen und sie nicht zu vernachlässigen.
  3. Eltern haben das Recht auf freien Zugang zum Bildungssystem für ihre Kinder, auf der Grundlage ihrer jeweiligen Bedürfnisse, Talente und Leistungen. Kinder haben das Recht auf Bildung und Ausbildung. Eltern haben die Pflicht, sich persönlich für ihre Kinder und ihre Schule zu engagieren, um die Schule bei der Verwirklichung der schulischen und erzieherischen Ziele zu unterstützen.
  4. Eltern haben das Recht auf freien Zugang zu allen Informationen, die in Bildungs-Einrichtungen zur Verfügung stehen und ihre Kinder betreffen. Eltern haben die Pflicht, den Schulen ihrer Kinder alle nötigen Informationen bereitzustellen, um die Verwirklichung der schulischen und erzieherischen Ziele, an denen sie gemeinsam arbeiten, zu gewährleisten.
  5. Eltern haben das Recht, Einfluss auf die in der Schule ihrer Kinder getroffenen Maßnahmen zu nehmen. Eltern haben die Pflicht, sich als Partner in Bildung und Erziehung in der Schule ihrer Kinder zu engagieren.
  6. Eltern und ihre Verbände haben das Recht, auf allen Ebenen aktiv an politischen Entscheidungen der öffentlichen Bildungsbehörde beteiligt zu werden. Eltern haben die Pflicht, auf allen Ebenen demokratische repräsentative Organisationen einzurichten, in denen sie und ihre Interessen vertreten werden (in Elternvereinen, in schulpartnerschaftlichen Gremien, in Eltern- und Familienverbänden auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene).
  7. Eltern haben das Recht auf ein qualitativ hochstehendes Bildungsangebot durch die zuständigen öffentlichen Behörden. Eltern haben die Pflicht, sich in Erziehungs- und Bildungsfragen im Interesse ihrer Kinder weiterzubilden.
  8. Eltern haben das Recht auf eine demokratische Schule, in der Entscheidungen transparent und nachvollziehbar sind. Eltern habend die Pflicht, ihre Kinder in demokratischen Geist zu erziehen und demokratische Handlungsweisen im familiären Bereich vorzuleben.
Unterrichtsbild

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