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Schuleinschreibung 2024/25

Die Einschreibung für das Schuljahr 2024/25
besteht aus zwei Teilen:

  1. Persönliche Abgabe aller Dokumente und Unterlagen
    ab dem 13. 11. 2023
    Terminvergabe dafür ab 12.10.2023
    telefonisch unter 
    (01) 4000/560 670.
     
  2. Schulreifetest für zukünftige Schüler und Schülerinnen
    Terminvergabe erfolgt nach Zuteilung.
 

 

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Informationen zur Schuleinschreibung

Allgemeine Informationen zur Schuleinschreibung

Schulpflichtig ist Ihr Kind dann, wenn es zwischen dem 02. 09. 2017 und einschließlich dem 01. 09. 2018 geboren ist.
Eltern schulpflichtiger Kinder erhalten von der Bildungsdirektion Wien eine Zuschrift.
Die Schulreifefeststellung/Einschreibung darf nur an einer Schule vorgenommen werden.

Bitte bringen Sie Ihr Kind zum Schulreifetest (2. Teil der Einschreibung) mit!

Folgendes benötigen Sie beim 1. Termin: 

 
  • Einladung der Bildungsdirektion 
  • Meldezettel des Kindes
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder ein die Staatsbürgerschaft nachweisendes Dokument (z.B. der Reisepass der Eltern, in dem das Kind eingetragen ist)
  • E-card des Kindes 
  • Nachweis des religiösen Bekenntnisses des Kindes
  • Adresse des derzeit besuchten Kindergartens
  • Bei Bedarf einer ganztägigen Betreuung: Arbeitsnachweis beider Erziehungsberechtigten (wenn im gemeinsamen Haushalt lebend)
     
Aufnahmekriterien:
Bei der Einschreibung werden keine Fixplätze an der Schule vergeben. Die endgültige Schulplatzvergabe erfolgt über die Abt. 6 der Bildungsdirektion.
Sollte die Nachfrage das Angebot an Schulplätzen übersteigen, kommen folgende Kriterien für die Vergabe von freien Schulplätzen zur Anwendung:
  • ein Geschwisterkind besucht bereits die Schule
  • Wohnortnähe
  • Besondere pädagogische Gründe (Integrationsklasse, Vorschulklasse)
  • Arbeitstätigkeit beider (im Haushalt lebenden) Elternteile
Schulreifefeststellung
Sie wird von Lehrerinnen in spielerischer Weise durchgeführt. Dabei wird festgestellt, ob Ihr Kind schon "schulreif" ist,
oder ob es noch etwas Zeit benötigt, um erfolgreich in einer ersten Klasse der Volksschule beginnen zu können.

Kinder die schon schulpflichtig, aber noch nicht schulreif sind, haben die Möglichkeit im ersten Schuljahr eine Vorschulklasse zu besuchen.
Sprachstandserhebung
Für manche Kinder (mit anderer Muttersprache als Deutsch) muss seit 2019 auch eine zusätzliche Sprachstandsbestimmung (Sprachscreening) durchgeführt werden.
Dieser Termin wird bei Bedarf bei der Einschreibung festgelegt.

Untersuchung durch die Schulärztin
Im Rahmen der Schuleinschreibung findet auch eine schulärztliche Untersuchung statt. 
Für diese Untersuchung muss ein zusätzlicher Termin bei der Einschreibung vereinbart werden.
Bitte bringen Sie zur schulärtzlichen Untersuchung auch den Impfpass des Kindes mit!